Der aktuelle Umgang mit Schutzmaßnahmen an weiterführenden Schulen in NRW zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie des pädagogischen Personals ist nicht mehr nachzuvollziehen. Die aktuelle Situation der zunehmenden Infektionszahlen war absehbar bzw. hätte zumindest einkalkuliert werden müssen bei den Vorbereitungen des aktuellen Schuljahres. Um den Unterricht nach regulärer Stundentafel zu ermöglichen, wurde beschlossen, dass in den meisten Fällen auf die Abstandsregeln im alltäglichen Unterrichtsgeschehen verzichtet werden kann und muss. Mund-Nasen-Schutz sowie Lüftungsregeln sollen ausreichen. Diese Regelung ist fahrlässig angesichts der steigenden Infektionszahlen und dem damit einhergehenden vermehrten Infektionsgeschehen in Schulen. Nichtsdestotrotz haben wir Lehrkräfte und unsere Schülerinnen und Schüler stets versucht, diese Regelungen konsequent umzusetzen und uns damit zu begnügen, auch wenn der Unmut in Kollegien und der Elternschaft wuchs. Die Quarantäne-Regeln waren zumindest an meiner Schule mit dem Aufkommen der ersten Infektionsfälle vor den Herbstferien nachvollziehbar und konnten umgesetzt werden. Nun haben wir nach vermehrten Fällen seit Ende der Herbstferien die Anweisung des Gesundheitsamtes, dass „nur“ noch die betroffenen Klassen in Quarantäne gehen, die unterrichtenden Lehrkräfte, die zu den Erstkontakten zählen, aber nicht mehr in Quarantäne geschickt werden und auch nicht mehr getestet werden. Es gibt lediglich die Empfehlung seitens des Gesundheitsamtes sich testen zu lassen. Aufgrund der Auslastung der Testteams, finden diese Testungen aber ein paar Tage verzögert statt. Dies bedeutet, dass möglicherweise infizierte Lehrkräfte weiter nach Plan in vollem Umfang in verschiedenen Klassen unterrichten müssen, bis sie, wenn überhaupt, ein Testergebnis vorliegen haben. Die Begründung lautet auch hier, dass Mund-Nasen-Schutz und Lüftungsregeln auch bei dauerhaftem Erstkontakt ausreichen. Damit wird nicht nur das komplette Kollegium einer Schule gefährdet (durch z.B. gemeinsame Lehrerzimmer, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, stattfindende Konferenzen und Unterrichtsverpflichtungen etc.) und die betroffenen Lehrkräfte in eine furchtbare stigmatisierende Situation gebracht, sondern auch alle anderen Klassen und Kurse, die diese Lehrkräfte weiter unterrichten müssen, gefährdet. Die Maßnahmen werden scheinbar entsprechend dem Infektionsgeschehen außer Kraft gesetzt (z.B. Abstandsregeln und nun die Quarantäneregelungen), damit der Unterricht nach Regelstundenplan weiterlaufen kann. Es entsteht der Eindruck willkürlicher und sich widersprechender Anweisungen, die der aktuellen Situation nicht Rechnung tragen können und wie ein hilfloser Akt der Verzweiflung wirken, um den Regelunterricht so lange wie möglich fortführen zu können, bis der totale Schul-Lockdown nicht mehr abwendbar sein wird. Dies ist in keiner Weise zielführend, da nach diesem Modell auf langfristige Sicht das Recht auf Bildung eben nicht dauerhaft erfüllt werden kann. Eine vernünftig ausgeplante Alternative in Form des Solinger Hybridmodells wird heute schlicht als Alleingang verboten statt dem dort extrem hohen Infektionsgeschehen Rechnung zu tragen und Schulen fürsorglich und weitsichtig durch die Pandemie zu führen. Mit dem aktuellen Kurs werden die Augen vor der Realität und den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften verschlossen und man hat die Zeit, die sinnvoll für Alternativplanungen an Schulen bei höherem Infektionsaufkommen hätte genutzt werden können, mit business as usual verstreichen lassen. Nun gibt es keine personellen Ressourcen zur Stundenplanumgestaltung mehr. Es gibt keinen Handlungsspielraum an Schulen auf die individuelle Infektionslage einzugehen und es gibt verunsicherte Elternhäuser, verunsicherte und im Stich gelassene Lehrkräfte, die bald nicht mehr bereit sein werden, sich über das Maß zu engagieren, was zur Bewältigung dieser Krise eine Notwendigkeit darstellt. Die jetzige Devise: Augen zu und durch wird nur mit viel Glück und wenig Verstand zu halten sein.
Eine Betroffene